An die Realschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das
Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule
zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik
und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den
Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens
2,66 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen
des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten
Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden
in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den
Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden
auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach
mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4
erreicht hat. Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden,
wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
wurde.
Übersichtsgrafik: Übertritt Realschule
An das Gymnasium:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das
Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule
zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik
und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den
Übertritt auf das Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens
2,33 erforderlich. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen
des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten
Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden
in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den
Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden
auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach
mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4
erreicht hat. Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden,
wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht
wurde.
Übersichtsgrafik: Übertritt Gymnasium