von der 4. Klasse Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in
seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür
die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat-
und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die
Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich.
Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist
daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich
absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die
Eignung festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten
Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem
dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern
Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche
Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und
in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn
im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.









