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Bestimmungen
für den Übertritt an das Gymnasium

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Übertritt in Gymnasium 5
von der 4. Klasse Grundschule:
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in
seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür
die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat-
und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt auf das
Gymnasium ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 erforderlich. Das
über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher
für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten
Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung
festgestellt werden.
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten
Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem
dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern
Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche
Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und
in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn
im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
von der 5. Klasse Hauptschule:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Klasse von der Hauptschule in die 5.
Klasse des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine
Durchschnittsnote im Mai-Übertrittszeugnis (muss beantragt werden; letztmalig
für Hauptschüler, die die 5. Klasse im Schuljahr 2009/2010 besuchen. Ab
2010/11 gilt das Jahreszeugnis) von mindestens 2,0 in den beiden Fächern
Deutsch und Mathematik erforderlich. Zudem kann jede Schülerin
und jeder Schüler an dem dreitägigen Probeunterricht für die gewünschte
Schulart teilnehmen (letztmalig für Hauptschüler, die die 5. Klasse im
Schuljahr 2009/2010 besuchen). Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens
die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Auch
hier können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden,
wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
von der 5. Klasse Realschule:
Nach Abschluss der 5. Klasse an der Realschule kann das Kind in die 5. Klasse
des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und
im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der
Vorrückungserlaubnis kann das Kind am dezentralen Probeunterricht teilnehmen
und bei Erfolg das Gymnasium besuchen.
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